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Umwelt-
gerechtigkeits-
konzeption

Um das sozialraumorientierte Verwaltungshandeln in den Teilräumen der Hauptstadt zu stärken und Grundlagen für eine Neuausrichtung der Umweltpolitik bereitzustellen, hat das Land Berlin bundesweit als erster Metropolenraum die Berliner Umweltgerechtigkeitskonzeption erarbeitet. Im Vordergrund steht die Erarbeitung einer sozialräumlich orientierten Umweltbelastungsanalyse als Grundlage für integrierte Strategien und Maßnahmen an der Schnittstelle der Bereiche Stadtentwicklung, Städtebau, Umwelt und Gesundheit. Dies ist die Basis für integrierte Strategien, um den ökologischen Umbau voranzubringen und gesunde Lebens- und Wohnbedingungen für alle zu schaffen. Kern ist ein Umweltgerechtigkeits-Monitoring, das die vier Indikatoren „Lärm“, „Luftgüte“, „Bioklima“ sowie „Versorgung mit Grün- und Freiflächen“ und als fünften Indikator sozioökonomische Daten einbezieht. Die Ergebnisse der Untersuchung sind 2019 in einem 450seitigen „Basisbericht Umweltgerechtigkeit“ veröffentlicht worden; eine Kurzfassung ist als Broschüre mit dem Titel „Die umweltgerechte Stadt“ erschienen. Der Bericht ist von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in enger Kooperation mit dem Umweltbundesamt, mehreren Universitäten und externen Planungsbüros erstellt worden.

Die Daten zeigen, dass die Gesundheitsbelastungen durch Luftschadstoffe und Lärm in sozial benachteiligten Stadtquartieren häufig hoch sind. Grün- und Freiflächen sind dort oft übernutzt. Gerade im erweiterten und hochverdichteten Innenstadtbereich, d.h. innerhalb des S-Bahn-Rings sowie in direkt anschließenden Stadtteilen, befinden sich mehrfachbelastete Quartiere. Die Daten zeigen aber auch, welche herausragende Bedeutung das Stadtgrün für die Verbesserung der Umweltqualität in den Quartieren hat. Es bietet Raum für Erholung und Bewegung. Zudem dient es während Hitzeperioden der Abkühlung. So trägt das Stadtgrün dazu bei, den Wärmeinseleffekt abzumildern. Es wirkt sich günstig auf das Bioklima und damit auf die Gesundheit der Stadtbewohner*innen aus. Deshalb kommt dem Erhalt und der Entwicklung des Stadtgrüns, das beispielsweise in der „Charta für das Berliner Stadtgrün“ verankert werden soll, eine hohe Bedeutung zu.

Die Ansatzpunkte für Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltqualität reichen von bestehenden gesamtstädtischen Entwicklungskonzepten über die Bauleitplanung bis zu Förderprogrammen. So ist Umweltgerechtigkeit seit 2016 Zielvorgabe in der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung. Das Berliner Programm BENE fördert u.a. Projekte für mehr Grünflächen in mehrfach belasteten Quartieren. Auch der Luftreinhalteplan und die Lärmminderungsplanung leisten einen Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Für die Lärmminderungsplanung bieten die Daten eine wichtige Orientierung, um Maßnahmen prioritär dort umzusetzen, wo neben einer hohen Lärmbelastung weitere Belastungen vorliegen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Luftreinhalteplanung sehen bei der Auswahl der Maßnahmen zwar keine Schwerpunktsetzung im Sinne wachsender Umweltgerechtigkeit vor. Denn der Luftreinhalteplanung liegt der Gedanke eines universellen Schutzes der städtischen Wohnbevölkerung zugrunde. Dennoch haben bereits umgesetzte Maßnahmen zur Luftreinhaltung in verkehrsbelasteten Gebieten, in denen von einem hohen Anteil von Menschen mit niedrigem Einkommen auszugehen ist, die größte Minderung der Belastung von Feinstaub und NO2 erzielt.

Icon DokumentBASISBERICHT
„Umweltgerechtigkeit. Grundlagen für die sozial­räumliche Umweltpolitik“, 2019

Icon BroschüreBROSCHÜRE
„Die umweltgerechte Stadt. Auf dem Weg zu einer sozial­räumlichen Umweltpolitik“, 2019

Icon KarteKARTEN
Berliner Umweltgerechtigkeits­karten mit 9 Teilkarten, 2015