Umwelt-
Um das sozialraumorientierte Verwaltungshandeln in den Teilräumen der Hauptstadt zu stärken und Grundlagen für eine Neuausrichtung der Umweltpolitik bereitzustellen, hat das Land Berlin bundesweit als erster Metropolenraum die Berliner Umweltgerechtigkeitskonzeption erarbeitet. Im Vordergrund steht die Erarbeitung einer sozialräumlich orientierten Umweltbelastungsanalyse als Grundlage für integrierte Strategien und Maßnahmen an der Schnittstelle der Bereiche Stadtentwicklung, Städtebau, Umwelt und Gesundheit. Dies ist die Basis für integrierte Strategien, um den ökologischen Umbau voranzubringen und gesunde Lebens- und Wohnbedingungen für alle zu schaffen. Kern ist ein Umweltgerechtigkeits-Monitoring, das die fünf Indikatoren „Lärmbelastung“, „Luftschadstoffe“, „Bioklimatische Belastung“, „Grün- und Freiflächenversorgung“ und „Soziale Benachteiligung“ einbezieht.
Die Ergebnisse der Untersuchung sind 2019 in einem 450seitigen „Basisbericht Umweltgerechtigkeit“ veröffentlicht worden; eine Kurzfassung ist als Broschüre mit dem Titel „Die umweltgerechte Stadt“ erschienen. Der Bericht ist von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in enger Kooperation mit dem Umweltbundesamt, mehreren Universitäten und externen Planungsbüros erstellt worden.
In ressortübergreifender Kooperation und mit Unterstützung des Amts für Statistik wurde im Juli 2022 der aktualisierte Umweltgerechtigkeitsatlas für Berlin veröffentlicht. Aufgrund einiger Anpassungen in der Methodik ist er nur eingeschränkt mit dem Basisbericht von 2019 vergleichbar; eines wird jedoch deutlich: Die Konzentration potenziell gesundheitsschädlicher Umweltbelastungen betrifft besonders häufig Menschen mit einem niedrigen Sozialstatus-Index. Zudem gilt: Umweltgerechtigkeit ist nicht nur ein Thema im dicht besiedelten Stadtzentrum; auch die Randbezirke sind zum Teil erheblich von Mehrfachbelastungen betroffen.
Die Ansatzpunkte für Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltqualität reichen von bestehenden gesamtstädtischen Entwicklungskonzepten über die Bauleitplanung bis zu Förderprogrammen. So ist Umweltgerechtigkeit seit 2016 Zielvorgabe in der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung. Das Berliner Programm BENE 2 fördert u.a. Projekte für mehr Grünflächen in mehrfach belasteten Quartieren. Auch der Luftreinhalteplan und die Lärmminderungsplanung leisten einen Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Für die Lärmminderungsplanung bieten die Daten eine wichtige Orientierung, um Maßnahmen prioritär dort umzusetzen, wo neben einer hohen Lärmbelastung weitere Belastungen vorliegen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Luftreinhalteplanung sehen bei der Auswahl der Maßnahmen zwar keine Schwerpunktsetzung im Sinne wachsender Umweltgerechtigkeit vor. Denn der Luftreinhalteplanung liegt der Gedanke eines universellen Schutzes der städtischen Wohnbevölkerung zugrunde. Dennoch haben bereits umgesetzte Maßnahmen zur Luftreinhaltung in verkehrsbelasteten Gebieten, in denen von einem hohen Anteil von Menschen mit niedrigem Einkommen auszugehen ist, die größte Minderung der Belastung von Feinstaub und NO2 erzielt.
Die 2024 veröffentlichte Publikation „Umweltgerechtigkeit in Berlin – Wirkungsvolle Projekte und Maßnahmen“ zeigt, wie vielfältig die Ansatzpunkte für die Verbesserung der Umweltgerechtigkeit in Berlin sind. Begrünte Dächer und neue Parks sorgen für mehr Natur, verkehrsberuhigte Kieze und elektrifizierte Busse für bessere Luft und weniger Lärm, niedrigschwellige Jobvermittlung für gesellschaftliche Teilhabe. Die gezeigten Praxisbeispiele sind nur ein Ausschnitt, zeigen aber eindrucksvoll, welche Projekte und Maßnahmen des Berliner Senats und der Bezirke auch auf das Konto der Umweltgerechtigkeit einzahlen und wie der Berliner Umweltgerechtigkeitsatlas von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren genutzt wird.